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Bonus

Sollte eine Mehrerlösbeteiligung vereinbart sein, erhält der Leasingnehmer bei Verwertung des Leasingobjektes aus einem Teilamortisationsvertrag, dessen Erlös höher liegt als der vereinbarte Restamortisationswert (Restwert), einen anteiligen Bonus, der i.d.R. so ausgeschüttet wird: Der Leasingnehmer erhält eine sofortige Vergütung von 75%; die restlichen 25% können dem Leasingnehmer als Bonus bei Abschluß eines neuen, gleichwertigen Leasingvertrages bei der Festsetzung der neuen Leasingraten angerechnet werden.