Bilanzierung
Bei steuerlich einwandfreien Leasingverträgen macht der Leasingnehmer die Leasingraten in seiner G. u. V. als Betriebsausgaben geltend.
Bei steuerlich einwandfreien Leasingverträgen macht der Leasingnehmer die Leasingraten in seiner G. u. V. als Betriebsausgaben geltend.