Beteiligung bei Mehrerlösen
Fällt der Erlös eines Leasing-Objektes höher als der vereinbarter Restwert aus, kann der Leasing-Nehmer am Mehrerlös beteiligt werden. Das trifft jedoch nur bei Teilamortisationsverträgen zu, bei denen eine Mehrerlös-Beteiligung vereinbart wurde. Gewöhnlich erhält der Leasing-Nehmer 75 Prozent des Mehrerlöses. Die übrigen 25 Prozent rechnen die Leasing-Gesellschaften oft als Bonus an, sollte ein neuer, gleichwertiger Leasing-Vertrag abgeschlossen werden.
