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Andienungsrecht

Bei einem Teilamortisationsvertrag mit Andienungsrecht vereinnahmt der Leasing-Geber über die Leasing-Zahlungen nur einen Teil der gesamten Investitionskosten zuzüglichn der Gewinnspanne des Leasing-Gebers für den Leasing-Gegenstand. Um den noch nicht amortisierten Teil abzudecken, wird mit einem sog. Andienungsrecht vereinbart, daß der Leasing-Geber zum Zeitpunkt des Ablaufs des Leasingvertrages das Recht hat, dem Leasing-Nehmer das Objekt zu dem noch nicht amortisierten Restwert anzudienen, d.h. der Leasing-Nehmer ist zum Kauf verpflichtet, ohne daß er ein verbrieftes Recht hat, das Leasing-Objekt zu erwerben. Der Leasing-Geber kann den Leasing-Gegenstand auch anderweitig veräußern.