Abschlußzahlungen
Für den Fall der Kündigung eines Kündbaren Leasing-Vertrages durch den Leasing-Nehmer werden Abschlußzahlungen die bereits bei Vertragsbeginn im Leasing-Vertrag, gestaffelt nach Kündigungsterminen, festgehalten sind. Sie garantieren dem Leasing-Geber zu jedem Zeitunkt den noch nicht amortisierten Teil der Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Leasing-Gegenstandes sowie seiner sonstigen Kosten (Verwaltungskosten) und der Gewinnspanne. Nach Erhalt der Schlusszahlung verbleibt das Eigentum am Leasing-Objekt zunächst noch beim Leasing-Geber. Der Leasing-Geber verkauft das Leasing-Objekt bestmöglich. Der größte Teil des Verkaufserlöses wird dem Leasing-Nehmer zur Anrechnung auf seine Abschlusszahlung gutgeschrieben.
